Notfall

Wenn es nicht bis morgen warten kann

Für Notfälle sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

Gemeint ist alles, was nicht bis zum nächsten Werktag warten kann, etwa eine Heizung, die am Freitagabend ausfällt. Rechnen Sie damit, dass eine Handwerkerin oder ein Handwerker innerhalb einiger Stunden kommt, nicht sofort. Am Telefon ist eine Kollegin aus der Verwaltung, kein Callcenter. Deshalb die Bitte: kurz prüfen, ob es wirklich nicht bis zum nächsten Werktag warten kann.

Auf dieser Seite werden drei Dinge auseinandergehalten, die oft alle „Notfall“ heißen. Erstens der Notruf, wenn Menschen in Gefahr sind: 112 ist die Feuerwehr und der Rettungsdienst, 110 ist die Polizei. Zweitens unser Bereitschaftsdienst, rund um die Uhr, wenn am Haus etwas passiert, das nicht warten kann. Drittens die Servicebereiche, werktags, für alles andere.

Geht es um Minuten? Dann der Notruf, nicht wir.

Feuerwehr und Polizei sind in Minuten da. Wir können in diesen Fällen nicht helfen, auch nicht schneller.

  • 112 ist die Feuerwehr und der Rettungsdienst. Rufen Sie diese Nummer bei Feuer oder Rauch, bei Gasgeruch, wenn der Kohlenmonoxid-Melder piept oder wenn jemand in Gefahr oder verletzt ist.
  • 110 ist die Polizei. Rufen Sie diese Nummer bei einem Einbruch, bei Gewalt und wenn jemand versucht, eine Tür oder ein Kellerabteil aufzubrechen. Auch bei einer lauten Feier nachts oder am Wochenende ist die Polizei zuständig, nicht wir.

Beide Nummern sind kostenlos. Rufen Sie danach gerne auch uns an: Wir kümmern uns um Reparatur, Trocknung und Versicherung. Weiter unten steht ausführlich, wer wobei hilft.

Unser Bereitschaftsdienst

Mieterinnen und Mieter in Remscheid

Für alle von uns verwalteten Wohnungen in Remscheid.

Bereitschaftsdienst
0178 6047 534
Erreichbar
Rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen

Marl und übrige Standorte

Für alles, was wir außerhalb von Remscheid verwalten.

Bereitschaftsdienst
0157 5570 0099
Erreichbar
Rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen

Bereitschaftsdienst oder Servicebereich?

Dafür ist der Bereitschaftsdienst da

  • Ein Wasserschaden. Auch dann, wenn Sie ihn nicht abgestellt bekommen, solange keine Gefahr entsteht. Wann stattdessen der Notruf gilt, steht weiter unten.
  • Heizung oder Warmwasser fällt am Wochenende oder an einem Feiertag komplett aus.
  • In der ganzen Wohnung ist der Strom weg, obwohl die Sicherung wieder eingeschaltet ist.
  • Die Wohnungstür oder die Haustür lässt sich nicht mehr schließen.
  • Jemand steckt im Aufzug fest. Drücken Sie dort bitte zuerst den Notrufknopf.

Das hat Zeit bis zum nächsten Werktag

  • Ein Wasserhahn tropft oder eine Toilette läuft nach.
  • Ein einzelner Heizkörper bleibt kalt, die anderen werden warm.
  • Fragen zur Abrechnung, zur Miete oder zum Vertrag.
  • Feuchtigkeit, Schimmel oder Risse. Melden Sie das gerne früh, aber tagsüber.
  • Eine kaputte Lampe im Treppenhaus, eine klemmende Haustür.

Dafür sind die Servicebereiche da. Per E-Mail erreichen Sie uns dort auch außerhalb der Telefonzeiten.

Zum Nachschlagen: wenn Gefahr besteht

Sie müssen sich das nicht merken. Es hilft aber, es einmal in Ruhe gelesen zu haben, bevor etwas passiert. Die 112 ist die Feuerwehr und der Rettungsdienst, die 110 ist die Polizei. Beide Nummern sind kostenlos und funktionieren von jedem Telefon, auch ohne Guthaben.

  • Feuerwehr112

    Feuer oder Rauch

    Verlassen Sie die Wohnung, nehmen Sie alle mit und ziehen Sie die Wohnungstür hinter sich zu, ohne abzuschließen. Nicht den Aufzug benutzen. Klopfen Sie im Vorbeigehen bei den Nachbarn. Rufen Sie die 112 erst draußen, und warten Sie dort auf die Feuerwehr.

    Ist das Treppenhaus schon verraucht, bleiben Sie besser in der Wohnung, schließen die Tür, dichten den Spalt mit nassen Tüchern ab und rufen Sie aus dem Fenster um Hilfe.

  • Feuerwehr112

    Gasgeruch

    Schalten Sie kein Licht an und kein Licht aus. Ziehen Sie keinen Stecker. Klingeln Sie nicht. Telefonieren Sie nicht in der Wohnung. Jeder Funke kann das Gas entzünden. Öffnen Sie die Fenster, wenn das schnell geht. Drehen Sie den Gashahn zu, wenn Sie ihn ohne Gefahr erreichen. Warnen Sie die Nachbarn durch Klopfen. Gehen Sie aus dem Haus. Rufen Sie erst draußen an.

    Auch der örtliche Gasnetzbetreiber hat einen Entstördienst rund um die Uhr. Wenn Sie diese Nummer nicht zur Hand haben, ist die 112 richtig.

  • Feuerwehr112

    Der Kohlenmonoxid-Melder schlägt an

    Kohlenmonoxid riecht man nicht. Gehen Sie mit allen aus der Wohnung, nehmen Sie das Telefon mit, rufen Sie draußen die 112 und gehen Sie nicht noch einmal zurück.

    Auch ohne Melder gibt es ein Warnzeichen: Mehrere Personen in der Wohnung haben gleichzeitig Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit, den Haustieren geht es ebenfalls schlecht, und draußen wird es besser.

  • Zuständig: Hausverwaltung oder 112

    Wasser, das nicht aufhört

    Der erste Griff ist der Hauptabsperrhahn. Er sitzt meist im Bad, in der Küche unter der Spüle oder im Keller. Ist das Wasser gestoppt, rufen Sie bitte unseren Bereitschaftsdienst an: Wir schicken den Sanitärnotdienst und kümmern uns um Trocknung und Versicherung.

    Sie bekommen es nicht abgestellt, es läuft aber nur langsam? Das ist kein Fall für die Feuerwehr. Fangen Sie das Wasser auf, so gut es geht. Sagen Sie den Nachbarn unter Ihnen Bescheid. Rufen Sie unseren Bereitschaftsdienst an. Ein Eimer und ein paar Handtücher reichen meistens, bis jemand da ist.

    Der Notruf gilt erst, wenn es gefährlich wird: wenn Wasser an Steckdosen, an den Sicherungskasten oder an die Elektrik kommt, wenn jemand in Gefahr ist oder wenn so viel Wasser läuft, dass Sie und die Nachbarn es nicht mehr aufhalten können. Nicht die Menge allein entscheidet, sondern die Gefahr.

    Um alles Weitere kümmern wir uns: Handwerker, Trocknung, Versicherung. Sie müssen in dem Moment nur dafür sorgen, dass niemandem etwas passiert.

  • Polizei110

    Einbruch, Gewalt, verdächtige Personen im Haus

    Die 110 ist richtig bei einem Einbruch, der gerade läuft oder gerade passiert ist, wenn jemand versucht, eine Tür oder ein Kellerabteil aufzubrechen, und wenn Sie hinter einer Wohnungstür Gewalt hören. Die Polizei sagt dazu deutlich: lieber einmal zu oft anrufen.

    Nach einem Einbruch möglichst nichts anfassen und nichts aufräumen. Wenn danach eine Tür oder ein Fenster nicht mehr schließt, rufen Sie uns an, auch nachts.

Wenn etwas kaputt ist oder stört

Hier geht es meistens nicht um Minuten. Trotzdem steht bei jedem Fall, wen Sie erreichen und was Sie selbst tun können.

  • Zuständig: Hausverwaltung

    Strom weg

    Schauen Sie zuerst in den Sicherungskasten und legen Sie einen herausgesprungenen Schalter wieder um. Bleibt die ganze Wohnung dunkel, rufen Sie den Bereitschaftsdienst an. Sind auch die Nachbarn oder die Straßenlaternen betroffen, ist es eine Störung im Netz, um die sich der Netzbetreiber kümmert.

    Riecht es verbrannt, oder kommt Rauch aus einer Steckdose oder aus einem Gerät? Dann rufen Sie die 112.

  • Zuständig: Knopf im Aufzug

    Im Aufzug eingeschlossen

    Drücken Sie den Notrufknopf und halten Sie ihn gedrückt, bis sich jemand meldet. Die Leitstelle ist rund um die Uhr besetzt und schickt den Aufzugsmonteur; mit der Befreiung soll innerhalb einer halben Stunde begonnen werden. Versuchen Sie nicht, die Tür selbst aufzuschieben.

    Meldet sich niemand? Oder geht es jemandem im Aufzug gesundheitlich schlecht? Dann rufen Sie die 112.

  • Zuständig: Hausverwaltung oder 112

    Sturm und Unwetter

    Die Feuerwehr kommt, wenn akut Gefahr besteht: Ein Baum liegt auf der Straße, Dachteile drohen herunterzufallen, jemand ist in Gefahr. Bleiben Sie so lange aus dem Bereich darunter weg.

    Alles andere ist ein Fall für uns. Melden Sie uns den Schaden, wir beauftragen die Handwerker und melden ihn der Versicherung. Vorher Fenster und Dachluken schließen und lose Gegenstände vom Balkon räumen.

  • Zuständig: Polizei oder Ordnungsamt

    Ruhestörung

    Wenn nebenan nachts gefeiert wird, kann die Verwaltung im Moment nichts ausrichten. Eingreifen können nur die Polizei, nachts und am Wochenende, oder das Ordnungsamt der Stadt, werktags tagsüber. Die 110 ist für Eilfälle gedacht; für eine laute Feier genügt in der Regel die Nummer der örtlichen Polizeiwache.

    Wiederholt es sich, hilft uns eine kurze Notiz mit Datum, Uhrzeit und Dauer weiter. Damit lässt sich mietrechtlich etwas unternehmen.

  • Zuständig: Schlüsseldienst

    Ausgesperrt

    Eine zugefallene Tür ist kein Fall für die Feuerwehr und auch keiner für den Bereitschaftsdienst. Ein Schlüsseldienst aus der Nachbarschaft ist meist günstiger als der erste Treffer in der Suchmaschine. Lassen Sie sich den Preis vorher am Telefon sagen.

    Anders liegt es, wenn ein Kind oder eine hilflose Person in der Wohnung ist oder etwas auf dem Herd steht. Dann ist es ein Notfall und die 112 richtig.

Zwei Minuten, die sich später auszahlen

Schauen Sie bei Gelegenheit einmal nach, wo in Ihrer Wohnung der Hauptabsperrhahn fürs Wasser und der Sicherungskasten sitzen, bei einer Gastherme auch der Gashahn. Im Ernstfall sucht man sonst genau dann, wenn keine Zeit dafür ist.

Und wenn Sie ohnehin gerade hier sind: Speichern Sie die für Sie zuständige Nummer des Bereitschaftsdienstes im Telefon. Dann finden Sie sie auch ohne Internet.